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Überlegungen zur Organisation einer “SPD International” in Weiterentwicklung der SPD „Auslandsrichtlinie

Ortsverein Brüssel und Europa Ortsverein Luxemburg

Brüssel – Luxemburg 15. Dezember 2008

 

Die steigende Zahl von SPD Mitgliedern im Ausland, die Globalisierung der Wirtschaft und die Europäisierung und Internationalisierung der Politik sollen sich in einem angemessenen Organisationsstatut für Ortsvereine und Freundeskreise sowie in einer neuen Gliederung "SPD International" niederschlagen. Dabei wird der innerparteilichen Willensbildung und den jeweiligen Umständen  entsprechend Rechnung getragen. Die Finanzierung der Auslandsgliederungen bedarf einer Lösung, sie kann jedoch unabhängig von den Strukturen der Willensbildung diskutiert werden.

Um zu einer „SPD International“ zu kommen, bedarf es einer „Auslandsrichtlinie“, die für alle Akteure im Ausland eine für den jeweiligen Bedarf der Aktivitäten klare und unkomplizierte Handlungsgrundlage bietet. Der jetzt vom PV vorliegende „Entwurf einer geänderten Richtlinie“ weist in einigen Punkten bereits gegenüber der Fassung vom Oktober 2006 konstruktive Änderungen auf. Es bleiben dennoch Fragen offen.

 

Als grundsätzliche Neuerungen werden angeregt

1.     Einführung eines neuen Begriffs und Organisationseinheit „SPD International“. Die in Europa und im außereuropäischen Ausland lebenden Parteimitglieder werden in einer eigenen Parteieinheit/ -organisation „SPD International“ zusammengefasst. Diese erhält einen Sonderstatus im Parteistatut.

2.     Einführung des Begriffs „Ortsverein im Ausland“, das Recht einer bestimmten Zahl von Parteimitgliedern einen Ortsverein im Ausland zu gründen, der Mitglied der „SPD International“ ist/wird.

3.     Sonderstatus der SPD International mit Recht, eigene Delegierte zu nominieren und auf den Bundesparteitag zu entsenden.

4.     Die Frage der Finanzierung der „SPD International“ ist offen. Anfallende Sprecherinnen/Sprecherkosten und Teilnahme von Delegierten an Bundesparteitagen. Die Kosten sind nicht hoch, weil die „SPD International“ durch die räumliche Trennung ihrer Mitglieder keine gemeinsamen Aktionen unternimmt – wie z.B. Wahlkämpfe etc.

5.     Trennung zwischen „organisatorischer Betreuung“ (Finanzen) durch den LV Berlin oder einen anderen Bezirk und der „politischen Willensbildung“, die innerhalb der „SPD Internatonal“ erfolgt.

6.     Inhaltliche/politische Betreuung der „SPD International“-Mitglieder durch die Internationale Abteilung des PV. Der PV sollte einem PV-Mitglied die Zuständigkeit für die „SPD-International“ zuweisen.

Vorschlag wie die „Auslandsrichtlinie“ entsprechend geändert werden könnte:

 

Grundsätze

1.     Es wird von der SPD ausdrücklich begrüßt, wenn sich im Ausland lebende Parteimitglieder aktiv an der politischen Arbeit der und der Willensbildung in der Partei beteiligen.

2.     Die politische Arbeit der SPD und damit auch der „SPD International“ ist auf das Gebiet Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

3.     In der „SPD International“ werden Parteimitglieder, die zeitweilig oder lebenslang in Europa oder dem außer-europäischen Ausland leben mit dem Ziel organisatorisch erfasst, ihnen die Mitwirkung  an der politischen Arbeit der Partei zu ermöglichen.

4.     Im Ausland lebende Parteimitglieder sollen ihr aktives und passives Kommunalwahlrecht in enger Zusammenarbeit mit befreundeten Parteien in den Staaten wahrnehmen, in denen das Kommunalwahlrecht für Ausländer besteht.

5.     Jede/r deutsche Staatsangehörige kann unabhängig vom Wohnsitz Mitglied der SPD sein. Eine Doppelmitgliedschaft mit einer Partei, die der SPE in der der SI angehört, ist zulässig.

 

Aufgaben

1.     Die der „SPD International“ angehörenden Parteimitglieder wirken an der Willensbildung in der Partei mit.

2.     Sie bieten den in Europa und dem außereuropäischen Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern politische Ansprache und Mitwirkungsmöglichkeiten.

3.     Sie pflegen und intensivieren den Kontakt mit den der SPD nahestehenden und befreundeten Parteien.

 

Organisation

1.     Die an einem Ort lebenden Parteimitglieder können sich in „Auslandsfreundeskreisen“ zusammenfinden. Ein „SPD Auslandsfreundeskreis“ bedarf der Anerkennung durch den Parteivorstand. Die  „Auslandsfreundeskreise“ sind keine Gliederungen der Partei.

2.     Überschreitet ein „Auslandsfreundeskreis“ die Mitgliederzahl von … kann er einen „Ortsverein im Ausland“ gründen. Ortsvereine im Ausland sind Gliederungen der Partei.

3.     „Auslandsfreundeskreise“ und Ortsvereine im Ausland sind Mitglieder der „SPD International“, die als Gliederung der Partei einen Sonderstatus besitzt.

4.     Sonderstatus „SPD International“….

5.     Grundsätzlich werden in Europa und im außereuropäischen Ausland lebende Parteimitglieder organisatorisch über den Landesverband Berlin / Bonn als Mitglieder geführt. Bereits bestehende Mitgliedschaften bleiben davon unberührt. Möchte das Mitglied allerdings seinem Heimatortsverein nicht verlassen, bleibt es dort Mitglied.

6.     Um den im Europa und dem außereuropäischen Ausland lebenden Parteimitgliedern die Mitwirkung in der SPD  zu erleichtern, werden sie inhaltlich von einem eigens dazu ernannten Mitglied des PV und der Internationalen Abteilung des PV betreut.

7.     Dem/der Sprecher(in) der „SPD International“ werden die Mitgliedsdaten der SPD-Mitglieder, die in Europa und im außereuropäischen Ausland leben, zur Verfügung gestellt. Hierzu muss das Mitglied sein Einverständnis erklären.

 

Rechte und Pflichten

1.     Die Auslandsfreundeskreise und die Ortsvereine im Ausland wählen eine(n) Sprecherin/Sprecher unter Nutzung elektronischer Technik.

2.     Auslandsfreundeskreise, Ortsvereine im Ausland und die „SPD International“ besitzen Antragsrecht auch für den Bundesparteitag.

3.     Die SPD International entsendet Delegierte zum Bundesparteitag entsprechend ihrer Mitgliederzahl. Die Wahl erfolgt in der „SPD International“ unter Nutzung elektronischer Technik.

4.     Die Auslandsfreundeskreise erhalten keine Anteile vom Mitgliedsbeitrag und sind nicht zur Kassenführung nach §9 Finanzordnung berechtigt. Ihre Auslagen werden durch den für ihre Mitglieder verantwortlichen Unterbezirk erstattet. Die Höchstgrenze der Erstattung entspricht den Beitragseinheiten eines Ortsvereins.

5.     Ortsvereine im Ausland werden mit den bestehenden Rechten und Pflichten entsprechend ihrer organisatorischen Anbindung an eine Parteigliederung geführt.

6.     Jährlich ist zu Beginn eines neuen Kalenderjahres dem PV ein Bericht über die Entwicklung der Mitgliedzahlen der „SPD International“ durch die/den Sprecherin/Sprecher zu übermitteln.

 

Schlussbestimmungen

Bestehende Ortsvereine im Ausland werden organisatorisch weiterhin von folgenden Unterbezirken geführt:

 

OV Brüssel                                   UB Aachen Stadt/NRW

OV Luxemburg                              UB Saarbrücken /LVS

OV Kapstadt                                 UB Berlin Mitte/LV Berlin



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